Prävention „Strafrecht für Jugendliche“

Wieder einmal stattete uns die Bundespolizei einen Besuch ab, um diesmal unsere beiden 9. Klassen sowie die beiden 10z-Klassen zum Thema „Strafrecht für Jugendliche“ aufzuklären.

Nachdem den Schülerinnen und Schülern die Bundespolizei kurz vorgestellt wurde, lernten sie die genaue Bedeutung unterschiedlichen Rechtsquellen, wie Grundgesetz, Strafrecht, Polizeirecht etc. kennen. Anschließend wurde genauer auf das Jugendstrafrecht eingegangen, wobei insbesondere der Frage nachgegangen wurde, welche Altersgrenzen für Strafbarkeit und Behandlung nach Jugendstrafrecht gelten und welche Folgen drohen. In diesem Zusammenhang wurden auch jugendtypische Straftaten und Tatbeteiligungen anhand von Beispielen erläutert. Auch der Ablauf in einer Dienststelle im Falle einer Festnahme wurde den Schülerinnen und Schülern aufgezeigt, inklusive der einhergehenden Rechte von Zeugen und Beschuldigten.

Die Schülerinnen und Schüler gaben im Anschluss an, dass ihnen der lebendige Vortrag sowie die praxisnahe Gestaltung besonders gefielen. An dieser Stelle möchten wir den Mitarbeitern der Bundespolizei für ihre Zeit und ihren Einsatz herzlich danken. Außerdem hoffen wir darauf, dass wir weiterhin auf ihre Unterstützung bauen können sowie auf eine weiterhin gute und reibungslose Zusammenarbeit.

 

Sebastian Schug, StR

 

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